Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Eine Oberschule kann als Oberschule ohne gymnasiales Angebot oder als Oberschule mit gymnasialem Angebot geführt werden. Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule im Rahmen der Vorgaben
erteilt werden.
Das gymnasiale Angebot einer Oberschule soll ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang überwiegend schulzweigbezogen geführt werden.
Eine Oberschule kann nach § 23 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) als offene, teilgebundene oder voll gebundene Ganztagsschule geführt werden.
Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.
Das Unterrichtsangebot der Oberschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und Wahlunterricht. Pflicht- und Wahlpflichtunterricht sind für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.
In den Schuljahrgängen 6 bis 10 bietet die Oberschule ein Wahlpflichtunterrichtsangebot an, das in allen Schuljahrgängen grundsätzlich vier Wochenstunden umfasst. Ab dem 6. Schuljahrgang nehmen Schülerinnen und Schüler
teil.
Schülerinnen und Schüler, die im gymnasialen Angebot unterrichtet werden, nehmen an der zweiten Fremdsprache als Pflichtunterricht teil.
Die Oberschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums oder einer Gesamtschule sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.
Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/2016 den 9. Jahrgang sowie im Schuljahr 2016/2017 den als Einführungsphase in die gymnasiale Qualifikationsphase geführten 10. Jahrgang besuchen, haben letztmalig die Möglichkeit das Abitur nach 12 Schuljahren zu erwerben.
Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht in der Oberschule sind durch den Erlass „Die Arbeit in der Oberschule" vom 07.07.2011, zuletzt geändert durch Runderlass vom MK vom 23.06.2015, sowie durch fachbezogene Kerncurricula und Curriculare Vorgaben bestimmt.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) veröffentlicht auf ihrer Internetseitedie aktuell genehmigten Oberschulen.
Weitere Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler sind hier als Download für Sie bereitgestellt: